10 Gründe, um die berufliche Vorsorge zu splitten
Für viele Arbeitnehmer stellt das Pensionskassenguthaben eine der grössten Vermögenspositionen dar und vielfach ist für viele Arbeitgeber die Wahl der Pensionskasse ein „Buch mit sieben Siegeln“. Die richtige Gestaltung der zweiten Säule bildet nebst den „werterhaltenden“ Investitionen in eine Liegenschaft, eine der effizientesten Steueroptimierungsmöglichkeiten.
Doch nicht genug, oft bildet die Splittung der beruflichen Vorsorge in eine Obligatorische- und Überobligatorische Pensionskasse, auch eine der wichtigsten Massnahmen bei der Nachfolgeplanung eines Unternehmens.
Für viele Unternehmer ist die Minimierung des Lohnes und die Maximierung des Bezuges einer Dividende das Mass aller Dinge. Dieses Vorgehen kann jedoch aus steuerlicher Optik problematisch werden. Wir empfehlen genau in solchen Konstellationen eine Kombination der Modelle mit entsprechender Individualisierung der beruflichen Vorsorge wie oben erwähnt.
Zehn Gründe und Chancen in der zweiten Säule
- Durch die Aufteilung in eine Basispensionskasse und eine Kaderpensionskasse erreicht man mehr Flexibilität, durch die Splittung der Gefässe eine Individualisierung und grössere Diversifikation der Anlagen.
- Durch die richtige und massgeschneiderte Anpassung des Vorsorgeplanes in der Kaderpensionskasse generiert man mehr Einkaufskapazität bei gleichbleibendem Lohn. Einkäufe können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.
- Keine Quersubventionierung in der Kaderpensionskasse und somit auch die Gewissheit, dass das gesamte Vorsorgevermögen im Todesfall an die Erben ausbezahlt wird (keine Anrechnung des Barwertes zur Finanzierung der Ehegattenrente).
- Die Anlagestrategie kann je nach Modell bis auf Stufe des einzelnen Versicherten definiert werden (für Vorsorgepläne ab AHV-Lohn CHF 129‘060). Wenn bei Firmen die Kaderpensionskasse ab dem gesetzlichen Obligatorium (AHV-Lohn ab 86‘040) definiert wird, kann auf Stufe der Firma die Anlagestrategie definiert werden (Einheitsstrategie).
- Bei Einheitsstrategien dürfen je nach gewähltem Anlageprofil bis zu 30% des Vorsorgevermögens als sog. kollektive Schwankungsreserven gebildet werden. Diese Beiträge können von der Firma vollumfänglich beim Aufwand verbucht werden, sind nicht AHV-pflichtig und somit auch auf Stufe des Unternehmens nicht steuerbar.
- Bei Verlassen der Stiftung (z.B. im Alter) können die Wertschriften 1:1 ohne Verkauf ins Privatvermögen übertragen werden.
- Durch die Splittung in eine Basispensionskasse (Obligatorium) und eine Kaderpensionskasse (Überobligatorium) können die Bezüge effizienter, besser und steueroptimiert gestaffelt werden. Es kann Sinn machen, aus der Basispensionskasse die Rente zu beziehen, ist aber in jedem Fall individuell zu beurteilen.
- Abstimmung des persönlichen überobligatorischen Vorsorgevermögens mit dem privaten Vermögen, wodurch eine weitere Steueroptimierung erreicht wird (Immobilien, Firma, Wertschriften).
- Oft steht die finanzielle Absicherung der selbstbewohnten Immobilie an oberster Stelle. Mit dem überobligatorischen Modell können Hypotheken (bis 50% des Vorsorgevermögens) in einem stiftungseigenen Hypothekenpool als fester Bestandteil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Der Versicherte bezahlt die Schuldzinsen in die Stiftung und somit auf sein eigenes Vorsorgekonto. Durch die höheren Schuldzinsen reduziert sich auch das steuerbare Einkommen. Last but not least ist die Hypothek keinen Kursrisiken unterworfen und ersetzt somit einen Teil der zinssensitiven Wertpapiere (Obligationen), welche zurzeit keine oder eine minime Rendite abwerfen.
- Im Rahmen der gesetzlichen BVV2-Anlagerichtlinien können das Anlageprofil und die Allokation bis auf Einzeltitelebene definiert werden. Wir können das Vorsorge-Portfolio mit anderen Vermögenswerten konsolidieren, und somit besteht jederzeit volle Transparenz in unserem integralen Vermögensverwaltungsansatz.
Mit der richtigen Gestaltung der zweiten Säule lässt sich ein markanter Mehrwert generieren. Dieser Mehrwert steht immer im Zentrum der Beratung und Begleitung in einem solchen Prozess. Es ist wichtig, einen erfahrenen Spezialisten für die Konzeption und Plangestaltung einer massgeschneiderten, ganzheitlichen Vorsorgelösung beizuziehen.
Leiter Vorsorge, Partner