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Attraktive Pensionskasse bei der Rekrutierung von Fachkräften

Optimale Gestaltung Ihrer Pensionskasse

Die optimale Gestaltung der überobligatorischen Vorsorge bietet nicht nur Angestellten eine spannende Steueroptimierung, sondern ist auch für viele Unternehmer ein Pluspunkt bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden.

Aber was ist eine gesplittete PK-Lösung?

Seit über zwei Jahrzehnten haben Arbeitgeber und deren Versicherte die Möglichkeit, in der 2. Säule die Lohnbestandteile ab einem Einkommen von rund CHF 136’000 (ab 2025) in einer separaten, rein überobligatorischen Sammelstiftung zu versichern. Solche 1e-Lösungen bringen einige Vorteile mit sich, wie zum Beispiel:

  • Keine Quersubventionierung1

Viele Pensionskassen sind aufgrund des aktuellen Deckungsgrades und der weiterhin hohen Umwandlungssätze gezwungen, Gelder aus dem Überobligatorium umzuverteilen, damit sie ihre Rentenversprechen einhalten können – dies lässt sich mit einer 1e-Lösung vermeiden.

  1. Mitarbeitende erhalten klare Leistungsverbesserungen und durch die Splittung der Pensionskassenstruktur mehr Transparenz. ↩︎
  • Wahl der individuellen Anlagestrategie

In klassischen Pensionskassen haben alle Versicherten dieselbe Anlagestrategie. Bei 1e-Vorsorgelösungen kann jeder Versicherte gemäss seiner persönlichen Ausgangslage (Alter, Anlagehorizont, Familiensituation, Immobilien etc.) die individuell passende Anlagestrategie wählen, wobei pro Firma 10 Strategien zur Verfügung stehen.

  • Übertragbarkeit der Anlagen

Bei Austritt aus einer «klassischen» Pensionskasse (Pension, Barauszahlung, Freizügigkeit etc.) werden die Anlagen ungeachtet des aktuellen Marktumfeldes verkauft und die liquiden Mittel übertragen. Aufgrund der abgestimmten Anlagereglemente der verschiedenen Stiftungen (PensFlex, PensUnit, PensFree und Independent), können die Versicherten ihre Anlagen weiterhin im Privatvermögen halten – der Anlagehorizont kann somit über die Vorsorgedauer hinaus gehen.

Die wichtigsten Vorteile einer gesplitteten PK-Lösung

Für den Arbeitgeber

  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber für qualifizierte Führungskräfte
  • Keine Sanierungsrisiken, da eine Unterdeckung nicht möglich ist
  • Vorsorgeguthaben aus 1e-Plänen gelten nach IFRS nicht als Vorsorgeverpflichtungen

Für den Arbeitnehmer

  • Keine Quersubventionierung in der Kaderpensionskasse
  • Wahl einer individuellen Anlagestrategie
  • Integrale Abstimmung mit dem Privatvermögen
  • Beibehalt der Anlagestrategie und Anlagen bei Wechsel in eine Freizügigkeitsstiftung
  • bzw. ins Privatvermögen
  • Erhöhte Flexibilität beim Bezug der Vorsorgegelder
  • Diversifikation der Vorsorgegelder
  • Steueroptimierung aufgrund freiwilliger Einkäufe
  • Erhöhte Transparenz über Anlagen, Kosten und Rendite

Vorgehensweise in der Praxis

Unsere Erfahrung zeigt, dass vielen Unternehmen das Optimierungspotenzial im Vorsorgebereich nicht bewusst ist. Eine Analyse der bestehenden Strukturen und die Prüfung einer möglichen Splittung sind daher der erste Schritt im Evaluationsprozess. Sie legen Sie den Grundstein für eine spätere erfolgreiche Implementierung. Gerne stehen wir für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung – nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

Christoph Wettstein

Kunden

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