Ist Ihr Nachlass geregelt?
Massgeschneiderte Vermögensübergabe an die nächste Generation
Selbstbestimmtes Handeln zu Lebzeiten ist für uns selbstverständlich. Gehen Sie Ihren Nachlass in gleicher Manier an. Denn ohne aktive Regelung gilt für jeden Nachlass das Gesetz, welches oftmals nicht dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers entspricht.
Nachlassplanung mit Konzept
Mit dem neuen Erbrecht ab 1. Januar 2023 entfallen unter anderem die Pflichtteile der Eltern und die Pflichtteile der Kinder werden reduziert. Der verfügungsfreie Teil wird dadurch grösser – jedoch nur, wenn Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt planen. Wir begleiten unsere Kunden bei der Vermögensübergabe an die nächste Generation¹. Wer soll dereinst Ihr Vermögen erben? Soll Ihr Ehe-/Lebenspartner bzw. Ihre -partnerin finanziell abgesichert werden? Sollen z.B. Patenkinder oder gemeinnützige Institutionen begünstigt werden? Wer führt Ihr Unternehmen weiter? Gibt es weitere Herzensangelegenheiten zu beachten? Sie geben Ihre Ziele vor und wir entwickeln ein massgeschneidertes Konzept, welches auf Ihre persönliche Ausgangslage, Ihre Wünsche, Ihre Vermögensstruktur und die behördlichen Rahmenbedingungen inkl. Steuern abgestimmt ist. Dabei gehen wir von verschiedenen Szenarien aus und legen fest, wie das Vermögen je nach Konstellation an die nächste Generation übergehen soll, um Ihre Zielvorgaben zu erreichen. Wir begleiten Sie bei der strukturellen Vermögensorganisation und erinnern Sie auf Wunsch periodisch an die Überprüfung Ihrer Regelung.
Überprüfung bestehender Regelungen
Sie haben Ihren Nachlass bereits (vor Jahren) geregelt? Grundsätzlich wird empfohlen, die Nachlassurkunde alle zwei bis fünf Jahre sowie bei prägenden Ereignissen – wie etwa Wohnsitzwechsel, Hochzeit, Geburt der Kinder, Scheidung, Erbschaften, Pensionierung etc. – zu überprüfen. Nehmen Sie die Gesetzesänderung zum Anlass, Ihre heutigen Urkunden zu kontrollieren. Oftmals können bestehende Regelungen aus aktueller Perspektive juristisch missverständlich formuliert sein. Ob beispielsweise den Kindern die altrechtlichen Pflichtteile oder die neurechtlichen, tieferen Pflichtteilsquoten zukommen sollen, ist oft nicht klar. Solche Unklarheiten führen im Todesfall nicht selten zu Streitigkeiten, die von Behörden geklärt werden müssen. Mit einer rechtlichen Überprüfung Ihres Erbvertrages oder Testaments eruieren wir, ob in Ihrem Fall der letzte Wille klar formuliert ist. Falls Unklarheiten vorliegen, zeigen wir Ihnen pragmatische Lösungswege auf.
Lebzeitige Übertragung
Eine teilweise Übergabe von Vermögenswerten kann bereits zu Lebzeiten sinnvoll sein. Die Gründe dafür sind individuell. Die frühzeitige Einbindung der nächsten Generation kann die Familienstruktur stärken und steuerrechtlich interessant sein. Wird z.B. eine Immobilie an ein Kind übergeben, führt dies aber nicht selten zu einer (unerwünschten) Ungleichbehandlung unter den Kindern. Mit einer vorgängigen Beratung und sorgfältigen Planung schaffen wir für Sie und Ihre Familie Transparenz und beugen Unstimmigkeiten unter den Geschwistern vor.
Erbenvertretung
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, die noch nicht aufgelöst wurde? Nach einem Todesfall bildet sich von Gesetzes wegen eine solche Erbengemeinschaft. Diese aufzulösen – ohne Willensvollstreckung oder behördliche Mitwirkung – erfordert Fachwissen und ist mit Aufwand verbunden. Wir stehen Ihrer Erbengemeinschaft als Erbenvertreterin beratend zur Seite und erstellen im Auftrag aller Erben den Erbteilungsvertrag.
Willensvollstreckung
Auf Ihren Wunsch hin wickeln wir dereinst Ihren Nachlass als unabhängige Willensvollstreckerin ab. Wir stellen sicher, dass Ihr Nachlass Ihrem letzten Willen entsprechend an die nächste Generation übergeht. Als Willensvollstreckerin verwalten wir den Nachlass bis zur Teilung, händigen gegebenenfalls Vermächtnisse aus und erledigen administrative Aufgaben. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Erben vermitteln wir mit Fingerspitzengefühl und finden kompromissfähige Lösungen.
Nehmen Sie unsere Expertise in Anspruch – wir begleiten Sie gerne.
¹ Wir beraten exklusiv nach Schweizer Recht und ziehen für besondere lokale oder internationale Fragen Experten zu.