KI in der Nachlassplanung
Vorsorgen für den Todesfall: Den digitalen Nachlass regeln
Unser Leben umfasst immer mehr digitale Vermögenswerte und Möglichkeiten: soziale Medien, E-Mail-Konten, E-Banking, digitale Fotosammlungen, Kryptowährungen etc. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Daten und kryptobasierten Vermögenswerte im Todesfall an die richtigen Personen gelangen? Kann eine durch KI generierte und im eigenen Smartphone festgehaltene Videobotschaft den Gang zum Notar ersetzen?
Was fällt unter den «digitalen Nachlass»?
Ihr digitaler Nachlass beinhaltet alle digitalen Vermögenswerte und Konten, die Sie besitzen, insbesondere: Online-Konten, soziale Netzwerke, Online-Abonnements, Cloud-Speicher, kryptobasierte Vermögenswerte, insbesondere Kryptowährungen etc. Aktuelle Fälle zeigen, dass ohne eigene Vorkehrungen der Zugriff auf diese Werte im Todesfall den Erben verwehrt sein kann. Fehlen klare Anweisungen oder Zugriffsrechte, können wertvolle Daten verloren gehen oder in falsche Hände geraten. Damit Ihre Liebsten im Falle Ihres Ablebens über den Bestand und die Handhabung Ihrer digitalen Vermögenswerte Bescheid wissen, empfehlen wir Ihnen die physische Erstellung einer Liste der verwendeten digitalen Dienste, einer zweiten Liste mit Ihren kryptobasierten Werten sowie einer dritten separaten Liste mit den zugehörigen Passwörtern. Selbstverständlich sind diese Listen aktuell zu halten. Abhängig davon, wie mit den digitalen Daten und Vermögenswerten umgegangen werden soll, können Sie die damit verbundenen An- und Zuweisungen beispielsweise in Ihrem Testament aufnehmen.
Die sichere Aufbewahrung ist zentral
Einerseits ist ohne Zugangsdaten der Zugriff nicht gewährleistet und andererseits sollten diese sensiblen Daten nur einem sorgfältig ausgewählten Personenkreis bekannt werden. Führen Sie Ihre Zugangsdaten in Ihrem Testament auf, werden diese Daten mit der Testamentseröffnung der gesamten Erbengemeinschaft sowie allfälligen weiteren gesetzlichen Erben veröffentlicht, was in der Regel nicht gewünscht ist. Der Verwahrung der Passwortliste ist besondere Priorität beizumessen. Wir empfehlen Ihnen eine sorgfältige Analyse und Abwägung geeigneter Hinterlegungsorte. Ein mit kryptobasierten Vermögenswerten versierter Willensvollstrecker kann als eine von mehreren verschwiegenen Depositenstellen für Ihre geheimen Zugangsdaten fungieren. In einem persönlichen Gespräch können wir die für Sie geeigneten Hinterlegungsorte gemeinsam eruieren.
Kryptowährungen im Nachlass
Besonders empfehlen wir Ihnen den Blick auf Ihre Kryptowährungen: Wie stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Wallets und Zugangsdaten geschützt verwahrt werden? Lösungsansätze hierzu gibt es zahlreiche. Als regulierte Schweizer Bank und Spezialistin für die sichere Verwahrung Ihrer Vermögenswerte bieten wir bei Reichmuth & Co Privatbankiers unseren Kunden seit über eineinhalb Jahren auch die integrierte Depotführung der beiden Kryptowährungen Bitcoin und Ethereum an. Dieses Vorgehen wurde von der FINMA geprüft und entspricht deren hohen Sicherheitsanforderungen für diese Anlageklasse. Unsere Kunden erhalten somit einen einfachen Zugang ohne zusätzliche Verschlüsselungen zu Kryptowährungen. Dabei sind auch keine externen Speichermedien zur Selbstverwaltung oder Verwahrung notwendig. Die Vermögenswerte sind im ordentlichen Depotauszug ersichtlich und gehen somit in der Nachlassplanung und -abwicklung nicht vergessen. Zusätzlich werden die Anlagen transparent auf dem Steuerauszug aufgeführt.
Digitale Form der Nachlassplanung?
Die Gesetzgebung kennt aktuell lediglich das handschriftliche und das öffentlich beurkundete Testament. Ob inskünftig unter bestimmten Umständen ein audiovisuelles Testament rechtlich zugelassen wird, ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen. Hinterlässt ein Erblasser lediglich ein Videotestament, so ist dieses heute rechtlich ungültig. Dasselbe gilt für einen audiovisuell erstellten Vorsorgeauftrag. Schutz vor Missbrauch und Fälschung bietet – gerade im Zeitalter von «Deep-Fake» – ein öffentlich beurkundetes Testament. Dieses ist von Gesetzes wegen vor einer Urkundsperson und in Anwesenheit von zwei Zeugen zu unterzeichnen. Wer die Beurkundungskosten vermeiden will, wählt den kostenlosen Weg des handschriftlichen Testaments.
Schutz vor Missbrauch bietet – gerade im Zeitalter von «Deep-Fake» – ein öffentlich beurkundetes Testament.
KI-generierte Nachlassplanung?
Aus Online-Fragebögen generierte Testamente sind beliebt. Mit KI-gestützten Tools können letztwillige Verfügungen innert Sekunden erstellt und überprüft werden. Ob das generierte Resultat juristisch korrekt ist, lässt sich unseres Erachtens nur durch eine auf Nachlassplanung spezialisierte (natürliche) Fachperson Ihres Vertrauens einschätzen. Wir sind überzeugt, dass Ihr Testament Ihre individuelle Situation widerspiegeln sollte und einer klaren Formulierung bedarf. Ausserdem ist an eine Überprüfung der Regelung nach lebensprägenden Veränderungen (Ruhestand, Heirat, etc.) zu denken. Die Nachlassplanung basiert auf äusserst sensiblen, privaten Daten. Wären Sie bereit, der KI diese Daten zur Verfügung zu stellen, um im Gegenzug womöglich eine präzisere Antwort zu erhalten? Bedenken Sie stets, dass Ihre privaten Angaben danach im öffentlichen, elektronischen Raum verfügbar sind. Deshalb stehen Ihnen unsere Nachlassexperten weiterhin gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite, sei es bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Nachlassurkunde.
Eine Analyse der bestehenden Verträge und die Prüfung einer möglichen Nachlassplanung sind daher die ersten Schritte im Evaluationsprozess. Sie legen den Grundstein für eine spätere erfolgreiche Nachlassabwicklung. Gerne stehen wir für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung – nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.