FIDLEG

Finanzdienstleistungsgesetz

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Mit dem FIDLEG wurden eine Reihe von Vorschriften für Finanzdienstleister eingeführt, die den Anlegerschutz stärken sollen. Wir haben eine Broschüre zum FIDLEG erstellt, welche die für Sie wichtigsten Informationen enthält:

Kundeninformation zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG

Nachstehend finden Sie eine Kurzübersicht über die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen:

1. Kundensegmentierung

Das FIDLEG unterscheidet drei Kundensegmente: Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden.

2. Basisinformationsblätter

Basisinformationsblätter (BIB) zu Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.

3. Information zu unseren Ausführungsgrundsätzen

Die Ausführungsgrundsätze legen fest, wie Reichmuth & Co für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen erzielt. Die Zuteilung bei öffentlichen Emissionen und öffentlichen Platzierungen auf dem Kapitalmarkt richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung.

Ausführungsgrundsätze

4. Umgang mit Interessenkonflikten

Die Reichmuth & Co Privatbankiers haben angemessene organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen entstehen können, nach Möglichkeit zu vermeiden oder im Falle einer unvermeidlichen Konfliktsituation die Benachteiligung ihrer Kundinnen und Kunden auszuschliessen.

5. Information zu den Kosten

Die standardmässig für unsere Finanzdienstleistungen verrechneten Gebühren sind in der folgenden Broschüre zusammengefasst.

Honorarordnung

6. Information zu den Risiken

Investitionen in Finanzanlagen bieten Chancen, aber auch Risiken. Um Kunden über die Funktionsweise einzelner Arten von Finanzinstrumenten und typischerweise damit verbundenen Merkmalen und Risiken zu informieren, verweisen wir auf die Broschüre “Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten”, die entweder über den folgenden Link heruntergeladen werden kann oder bei uns bezogen werden kann.

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

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