Wenn Sie sich mit dem Gedanken der Philanthropie oder bereits mit der Gründung einer Stiftung befassen, gilt es zuerst abzuklären, welche Art von Stiftung sich für die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche und Absichten am besten eignet. Die verschiedenen Stiftungsarten bieten Vor- und Nachteile und unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung zu eruieren.
Die Wahl der Stiftungsart basiert auf Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Ausgangslage. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen transparent die Vor- und Nachteile der verschiedenen Stiftungsarten auf.
Am schönsten ist es, wenn eine Stiftung bereits zu Lebzeiten entsteht, so dass man selber Einfluss nehmen kann und die Stiftung im eigenen Sinne weiterlebt. Ebenfalls kann eine Stiftung auf den Zeitpunkt des Ablebens geplant und es können die nötigen Schritte zu Lebzeiten initiiert werden.
Nachträgliche Änderungswünsche sind je nach Stiftungsart schwierig umzusetzen, weshalb es ratsam ist, die Stiftungsgründung mit professioneller Unterstützung vorzunehmen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung sämtlicher Gründungsunterlagen.
Je nach Stiftungsart sind die Gründungsunterlagen umfassender ausgestaltet. Wir sind Ihnen behilflich bei der Erstellung sämtlicher Formalitäten und tätigen auf Wunsch Vorabklärungen mit der Stiftungsaufsicht und der Steuerbehörde.
Die wichtigsten Abklärungen für die Gründung einer eigenständigen Stiftung fallen noch vor der Gründung. Die Aufwandkosten sollten im Verhältnis zur Stiftungsgrösse stimmig sein und es sollte ein genug grosses Vermögen vorhanden sein, um den langfristigen Erhalt sowie die Zweckerfüllung der Stiftung mittels Kapital und Erträgen zu sichern.
Wenn der Entscheid zu Gunsten einer eigenständigen Stiftung gefällt wurde, sind verschiedene Punkte beim Ablauf der Gründung zu beachten.
Es wird eine verbindliche gemeinnützige Zweckbestimmung festgelegt.
Die Erstellung der Stiftungsurkunde ist von zentraler Bedeutung. Eventuell werden weitere Dokumente wie ein Stiftungs-, Anlage- sowie Honorarreglement benötigt.
Der Stiftungssitz und die Aufsichtsbehörde werden gewählt. Dies kann je nach Tätigkeit der Stiftung variieren.
Die Urkunde und die eventuell erstellten Reglemente unterlaufen einer Vorprüfung. Zudem wird eine Vorabklärung für die Steuerbefreiung der Stiftung gemacht.
Die ausgearbeiteten Stiftungsdokumente werden notariell beglaubigt.
Zu guter Letzt gilt es, die Steuerbefreiung, die Organisation der Buchhaltung sowie der Revisionsstelle definitiv zu beantragen.
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